- qualifizierte Legitimationspapiere
- ⇡ hinkende Inhaberpapiere.
Lexikon der Economics. 2013.
Lexikon der Economics. 2013.
Legitimationspapiere — Urkunden, bei denen der Aussteller ohne Prüfung der Empfangsberechtigung an den Inhaber der Urkunde leisten, jedoch auch Legitimierung des Inhabers als des Verfügungsberechtigten verlangen kann (§ 808 BGB). 1. Qualifizierte L., auch ⇡ hinkende… … Lexikon der Economics
hinkende Inhaberpapiere — qualifizierte Legitimationspapiere; zu den ⇡ Wertpapieren i.w.S. gehörig. In h.I. verspricht der Aussteller einem namentlich benannten Gläubiger eine Leistung, bestimmt aber gleichzeitig, dass die Leistung an jeden Inhaber der Urkunde bewirkt… … Lexikon der Economics
Legitimationspapier — Le|gi|ti|ma|ti|ons|pa|pier 〈n. 11〉 Urkunde (z. B. Sparkassenbuch), deren Vorzeigen ein Schuldner als genügenden Ausweis zur Annahme einer Leistung betrachten darf * * * Legitimationspapier, Urkunde über ein Recht, v. a. über eine Forderung, die … Universal-Lexikon
Namenspapier — Namenspapiere (früher Rektapapiere; vom lateinischen recta (via) = auf geradem Weg; das heißt, der Verpflichtete soll direkt leisten) sind auf einen bestimmten Namen lautende Wertpapiere, deren verbriefter Anspruch durch Einigung, Abtretung und… … Deutsch Wikipedia
Wertpapier — Ein Wertpapier oder eine Wertschrift (schweizerisch) ist eine Urkunde, die ein privates Recht in der Weise verbrieft, dass das Recht aus der Urkunde gegenüber dem Schuldner nur geltend gemacht werden kann, wenn der Inhaber der Urkunde diese dem… … Deutsch Wikipedia